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Theo Gries JFSJugend-Fussball-Schule
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Name

Geb. am

Erziehungsberechtigte/n

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§1 Vertragsgegenstand
Dieser Vertrag berechtigt das Mitglied generell, an den für ihn festgelegten Trainingstagen und -zeiten auf dem von der Fussballschule zur Verfügung gestellten Trainingsgelände am Fussballunterricht teilzunehmen. Während der Feiertage sowie Weihnachten und Neujahr findet kein Training statt.

§2 Vertragsdauer/Gebühren
Einmonatiger Schnupperkurs bei einmaligem Training pro Woche € 40, -

  • Kurs A: Dieser Vertrag wird auf die Dauer von 3 Monaten geschlossen, hierfür wird bei einmaligem Training pro Woche eine Gebühr von € 120, - fällig.
  • Kurs B: Dieser Vertrag wird auf die Dauer von 3 Monaten geschlossen, hierfür wird bei zweimaligem Training pro Woche eine Gebühr von € 180, - fällig.
  • Kurs A: Dieser Vertrag wird auf die Dauer von 6 Monaten geschlossen, hierfür wird bei einmaligem Training pro Woche eine Gebühr von € 240, - fällig.
  • Kurs B: Dieser Vertrag wird auf die Dauer von 6 Monaten geschlossen, hierfür wird bei zweimaligem Training pro Woche eine Gebühr von € 360, - fällig.
Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils im Voraus bis spätestens zum dritten Werktag, 1/4 jährlich zahlbar. Die Zahlung erfolgt durch Einzugsermächtigung.

§3 Vertragsbeginn/Kündigung
a) Verträge mit einer erstmaligen Vertragsdauer von 3 oder 6 Monaten verlängern sich jeweils um weitere 3 bzw. 6 Monate, wenn sie nicht spätestens einen Monat vor Ablauf des vereinbarten Vertragsendes gekündigt werden. b) Verträge mit einer erstmaligen Vertragsdauer von einem Monat verlängern sich nicht automatisch. c) Vertragsbeginn ist das Datum der Unterschrift bzw. die erste Trainingseinheit..

§4 Gesundheit/Sportanlagenordnung

Der/die Erziehungsberechtigte versichert, dass das Kind/der Jugendliche sportlich voll belastbar ist und keinerlei Medikamente einnimmt. Eventuelle Verletzungen und Erkrankungen sind durch die Krankenversicherung der Erziehungsberechtigten abgedeckt. Das Mitglied/der Erziehungsberechtigte erkennt die jeweilige Sportanlagenordnung an. Der Teilnehmer ist verpflichtet, gegenüber der JFS Erkrankungen oder Verletzungen unaufgefordert vor der jeweiligen Trainingseinheit mitzuteilen.

§5 Ausschluss
Sollte sich der Teilnehmer den Anweisungen der Trainer/Betreuer widersetzen oder sich in unzumutbarer Weise gegenüber anderen Kursteilnehmern und Verantwortlichen verhalten, so hat die Fussballschule die Möglichkeit, ihn sofort von der Fussballschule auszuschließen und nach Hause zu schicken. Geleistete Zahlungen sind dann nicht mehr rückforderbar.




 


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